Durchfuhr

Durchfuhr
Begriff des Außenwirtschaftsrechts: Die Beförderung von Sachen aus  fremden Wirtschaftsgebieten durch das  Wirtschaftsgebiet, ohne dass die Sachen in den zollrechtlich freien Verkehr des Wirtschaftsgebietes gelangen; als D. gilt auch die Beförderung von Sachen des zollrechtlich freien Verkehrs aus einem anderen EU-Mitgliedstaat durch das Wirtschaftsgebiet (§ 4 AWG).
- Vgl. auch  Transithandel.

Lexikon der Economics. 2013.

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  • Durchfuhr — Durchfuhr,die:Transit·Durchgang …   Das Wörterbuch der Synonyme

  • Durchfuhr — Transit …   Das große Fremdwörterbuch

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  • Durchfuhr — Dụrch|fuhr 〈f. 20; unz.〉 Warenverkehr zwischen zwei Staaten durch einen dritten Staat hindurch; Sy Transit * * * Dụrch|fuhr, die; , en (Wirtsch.): Beförderung von Waren über ein drittes Staatsgebiet zu ihrem Bestimmungsland; ↑ 1Transit. * * *… …   Universal-Lexikon

  • Durchfuhr — Dụrch·fuhr die; ; nur Sg, Admin geschr; der Transport von Waren oder das Fahren von einem Land in ein anderes durch ein drittes hindurch ≈ Transit || K : Durchfuhrerlaubnis, Durchfuhrhandel, Durchfuhrverbot …   Langenscheidt Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache

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  • Transitverkehr — Durchfuhr von Gütern (⇡ Transithandel) oder Durchreise von Personen durch ein Land …   Lexikon der Economics

  • AbfVerbrV — Die „Verordnung (EWG) Nr. 259/93 des Rates zur Überwachung und Kontrolle der Verbringung von Abfällen in der, in die und aus der Europäischen Gemeinschaft vom 1. Februar 1993“ (ABl. Nr. L 30/1 vom 6. Februar 1993) war ab dem 9. Februar 1993 in… …   Deutsch Wikipedia

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